Anmeldung im Kölner Turnerbund 1893 e.V.

Mitgliedschaft


Bevor ihr euch für eines unserer Sportangebote anmeldet, lohnt es sich einen Blick in unserer Beitragsstruktur zu werfen.

*Die Wartezeit für Angebote im Eltern-Kind-Turnen sowie dem allgemeinen Turnen betragen momentan bis zu 9 Monate!*


Wichtige Informationen zur Anmeldung

1. Anmeldungen können nur mit einer Vorabbestätigung durch den Verein angenommen werden. Das bedeutet, dass der Übungsleiter der jeweiligen Gruppe zustimmt und noch Kapazitäten in der Gruppe frei sind. Eine Anmeldung bedeutet nicht, dass ein Platz in der jeweiligen Gruppe automatisch belegt wird.

 

2. Das Eltern-Kind-Turnen, Vorschulturnen und das allgemeine Turnen sind aufgrund sehr vieler Anfragen mit Wartelisten ausgestattet. Diese werden chronologisch abgearbeitet. Sofern ein Platz frei wird, melden wir uns bei euch.

 

3. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dem Vorstand keine schriftliche Kündigung bis zum 30. Juni (1. Halbjahr) bzw. 30. November (2. Halbjahr) des laufenden Jahres vorliegt. Diese können über das Formular auf unserer Kündigungsseite abgeschickt werden.


Hiermit bestätige ich, dass ich die Informationen über die Mitgliedschaft im Kölner Turnerbund 1893 e.V. gelesen habe.
Hiermit bestätige ich die Datenschutzrichtlinien gelesen zu haben und stimme diesen zu.
Nur bei ELKI/Kinderturnen/Mädchenturnen/Jungsturnen - Ich habe eine Email bezüglich meines Wartelistenplatzes erhalten und wurde zum Probetraining eingeladen.
Mit der Absendung des digitalen Mitgliedsantrags ermächtige(n) ich/wir den Sportverein Kölner Turnerbund 1893 e.V., Schnurgasse 74, 50676 Köln, den Beitrag nach der gültigen Beitragsordnung einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Sportverein Kölner Turnerbund 1893 e.V. auf meinem/unserem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.